‘Kommentar zur Vergabe des Nobelpreises an Montagnier und zur Hausen’ weiterlesen
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Frankfurt/Main (ks) – Wenn ein Nahrungsergänzungsmittel zu Heilungszwecken verordnet wird, dann muß es von privaten Krankenversicherern oder der Behilfe erstattet werden. Es kommt dabei nicht auf die Deklaration als Nahrungsergänzungspräparat an, sondern auf die Zweckbestimmung. ‘PKV und Beihilfe müssen zahlen…’ weiterlesen
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